Bauleitplanung
Die Gemeinde stellt für Ihr Gebiet oder Teile davon so genannte Bauleitpläne auf. Dies sind der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan und die Bebauungspläne als verbindliche Bauleitpläne.
Das Verfahren zur Aufstellung der Bauleitpläne ist im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt.
Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan umfasst das gesamte Gemeindegebiet und stellt die Grundzüge der beabsichtigten Städtebaulichen Entwicklung dar (nicht Parzellenscharf). Er enthält z.B. jene Flächen in denen Wohngebiete, Gewerbegebiete oder Verkehrsflächen entwickelt werden sollen.
Der Flächennutzungsplan entfaltet für die Bürgerinnen und Bürger keine direkte Rechtswirksamkeit. Die Gemeinde bindet sich hiermit jedoch für die weitere Bauleitplanung, da die Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplänen zu entwickeln sind.
Bebauungsplan
Der Bebauungsplan wird für einen Teil des Gemeindegebietes als Satzung aufgestellt. Er konkretisiert die Darstellung des Flächenutzungsplanes und trifft z.B. Festsetzungen zu Art (Wohnen, Gewerbe, Landwirtschaft etc.) und Maß (Bauhöhe, Geschossigkeit und Nutzung des Grundstücks). Ein geplantes Bauvorhaben ist zulässig, wenn es den Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht und die Erschließung gesichert ist.
Der Ablauf des Aufstellungsverfahrens für einen Bauleitplan ist in dem Schaubild dargestellt.
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