Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 hat den Fahrzeugschein abgelöst. Sie ist eine amtliche Urkunde zur Klärung der Erfüllung
der technischen Betriebsvoraussetzungen. Die in der Zulassungsbescheinigung eingetragene Person ist der Halter des entsprechenden
Fahrzeug und damit nicht zwangsläufig auch Eigentümer oder gar Besitzer (auch wenn in den meisten Fällen davon auszugehen
ist).
Vorteile sind die höhere Fälschungssicherheit, die EU-weite Lesbarkeit und Vereinheitlichung sowie der höhere Informationsgehalt.
Eine generelle Umtauschpflicht vom alten Fahrzeugbrief auf die neue Zulassungsbescheinigung ist nicht gegeben. Allerdings
darf es für ein Fahrzeug kein Nebeneinander von alten und neuen Papieren geben. Automatisch umgetauscht wird, wenn ohnehin
ein neuer Fahrzeugschein auszustellen ist, weil dieser z. B. verloren gegangen ist (unabhängig davon, ob der alte Fahrzeugbrief
noch vorhanden ist). Der Fahrzeugschein wird vernichtet und durch die Zulassungsbescheinigung Teil I, der Fahrzeugbrief entwertet
und durch die Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzt.
Dienstleistung
Kraftfahrzeug Zulassungsbescheinigung: Ersatz - Teil I
Ansprechpartner/in beim Landkreis Nienburg/Weser
FD 174 ZulassungKräher Weg 60
31582 Nienburg
Telefon: 05021 967-700
Fax: 05021 967-710
E-Mail: kfz@kreis-ni.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 7:30 bis 12:00 Uhr Dienstag: 7:30 bis 18:00 Uhr Donnerstag: 14:00 bis 16:00 Uhr
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt oder der mit dieser Aufgabe betrauten Stadt und Gemeinde.
Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich sonst noch wissen?
Probleme bereitet mitunter die Übertragung alter Informationen in die neuen Papiere. Grundsätzlich dient das neue Feld 22
der Zulassungsbescheinigung Teil 1 zur Übernahme der Eintragungen im Feld "Bemerkungen" des früheren Fahrzeugscheins. Reicht
der Platz dort nicht aus, wird ein Beiblatt ausgegeben (an die ZB Teil I angeheftet).
Überprüfen Sie die korrekte Übertragung aller Informationen bei Ausstellung der neuen Papiere und reklamieren Sie evtl. Unstimmigkeiten
möglichst sofort.
Lassen Sie sich bei Ausstellung der neuen Papiere den alten Fahrzeugbrief entwertet aushändigen, um ein Dokument über die
bisherigen Eintragungen zu besitzen.
Veranstaltungen
- läuft bis zum Sa, 15.06.13
JETZT Abo-Bestellung für die nächste Theaterspielzeit 2013-2014
Rathaus, Veranstalter: Theater auf dem Hornwerk - Fr, 24.05.13, 20 Uhr
Ingo Oschmann „Hand drauf“ *
Theater auf dem Hornwerk, Nienburg, Veranstalter: Theater auf dem Hornwerk - So, 26.05.13, 18 Uhr
Voices for Africa - Lou Dynia & Friends *
Theater auf dem Hornwerk, Nienburg, Veranstalter: Theater auf dem Hornwerk - Weitere Veranstaltungen











