Baulückenkataster
Wir freuen uns über Ihr Interesse an einem Grundstück in Nienburg/Weser
Grund und Boden wird immer knapper, daher muss mit geeigneten Instrumenten entgegengesteuert werden. Die Stadt Nienburg/Weser erfüllt mit dem Baulückenkataster die gesetzlichen Vorgaben, wonach Gemeinden verpflichtet sind, sparsam mit Grund und Boden umzugehen. Mit dem Baulückenkataster will die Stadt Nienburg/Weser ein Instrument zur Aktivierung und Mobilisierung der im Stadtgebiet vorhandenen Baulückenpotenziale schaffen.
Das Baulückenkataster beinhaltet Übersichtskarten sowie zu jeder Baulücke ein Datenblatt mit wesentlichen Informationen. Aus den Darstellungen des Baulückenkatasters können keine planungs- oder bauordnungsrechtlichen Ansprüche abgeleitet werden. Die Aufnahme eines Grundstückes in das Baulückenkataster ersetzt weder eine Baugenehmigung noch enthält sie eine Zusage auf Erteilung einer Baugenehmigung. Die verbindliche Aussage zur Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens, kann nur im Rahmen einer Bauvoranfrage oder eines Bauantrags getroffen werden.
Aus der Aufnahme in das Baulückenkataster entstehen für die Grundstückseigentümer keinerlei Verpflichtungen, weder finanzieller Art noch dahingehend, dass Sie das Grundstück zum Kauf anbieten müssen.
Das Baulückenkataster kann ausschließlich im Rathaus während der Dienststunden, montags bis donnerstags von 8:30 bis 12:30 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:30 bis 13:00 Uhr, bei der Stadt Nienburg im Fachbereich Stadtentwicklung, Zimmer 328, 2. OG im Rathaus, Marktplatz 1, 31582 Nienburg, eingesehen werden.
Weiterhin wird die Möglichkeit angeboten, telefonisch einen individuellen Termin zu vereinbaren.