Lärmaktionsplan
Der Rat der Stadt Nienburg/Weser hat in seiner Sitzung am 02.04.2019 den Lärmaktionsplan, 3. Stufe (2018), der Stadt Nienburg / Weser beschlossen.
Der Lärmaktionsplan wurde auf der Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm sowie den §§ 47a – 47f des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) unter Beteiligung der Öffentlichkeit und betroffener Träger öffentlicher Belange erstellt.
Der Lärmaktionsplan liegt bei der Stadt Nienburg/Weser im 2. Obergeschoss des Rathauses, Marktplatz 1 – Eingänge Kirchplatz und Mühlenstraße – Zimmer 329 öffentlich aus und kann dort während der Dienststunden (werktags – montags bis donnerstags von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr) eingesehen werden. Jedermann kann den Lärmaktionsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen. Weiterhin ist es möglich, die Planunterlagen auf dieser Seite einzusehen oder auch herunterzuladen.
Nienburg, den 26.04.2019
Stadt Nienburg/Weser
Der Bürgermeister
In Vertretung
Wendorf