Schmutzwassergebühren
Für die Einleitung von Schmutzwasser in den öffentlichen Kanal erbebt die Stadt Nienburg Gebühren. Diese Gebühren werden im Stadtgebiet der Stadt Nienburg erhoben, soweit nicht der Wasserverband „An der Führse" die Entsorgung des Schmutzwassers übernommen hat. Die Höhe der Gebühren ist in der Schmutzwasser-Abgabensatzung (zentrale Stadtentsorgung) dargelegt. Die Stadt betreibt nach Maßgabe der Schmutzwasser-Beseitigungssatzung vom 30.November 1993
a) ein Kanalnetz mit Pumpstationen als rechtlich selbständige Anlage zur zentralen Reinigung des Schmutzwassers, und
b) das Klärwerk Marschstraße als rechtlich selbständige Anlage zur zentralen Beseitigung des Schmutzwassers
als jeweils eine öffentliche Einrichtung.
Aktuell gilt die 16. Änderung der Schmutzwasser-Abgabensatzung. Die Gebührensätze entnehmen Sie bitte aus den §§ 15 und 16 der Schmutzwasser-Abgabensatzung.
Die Gebührenentwicklung der letzten Jahre ist in der folgenden Grafik dargestellt.
Gartenwasser
Bei der Nutzung von Trinkwasser für die Gartenbewässerung besteht die Möglichkeit, für die nicht eingeleiteten Wassermengen von der Schmutzwassergebühr befreit zu werden. Hierfür ist es erforderlich, die nicht eingeleitete Wassermenge zu messen. Der Nutzer hat den Einbau eines geeichten Wasserzählers durch die Stadtwerke vornehmen zu lassen (s. Link).