In den meisten Fällen übergeben die Erhebungsbeauftragten im Anschluss an die Befragungen Online-Zugangsdaten, damit die Haushaltsmitglieder in Eigenverantwortung über das Internet einen zweiten, längeren Fragebogen ausfüllen können.
Beim Zensus 2022 besteht für alle in die Stichprobe gezogenen Haushalte Auskunftspflicht. Mehr Informationen erfahren interessierte Bürgerinnen und Bürger unter www.zensus2022.de.