Umweltinformationsgesetz
Die Rechte des Zugangs der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen sind über das Umweltinformationsgesetz geregelt. Genau genommen sind es die Umweltinformationsgesetze des Bundes und des Landes Niedersachsen.
Damit die Öffentlichkeit einen einfachen Zugang zu vorliegenden Umweltinformationen hat, sind entsprechend der Gesetzeslage Auskunftspersonen als Ansprechpartner zu benennen. Für die Stadt Nienburg/Weser ist dies der Umweltbeauftragte. Das heißt nicht, dass bei ihm alle Informationen vorliegen, sondern es soll für Informationssuchende eine klare Zuständigkeit vorhanden sein. Der Umweltbeauftragte besorgt die gewünschten Informationen im gesetzlich vorgegebenen Zeitrahmen, ohne dass sich der Informationssuchende mit Zuständigkeiten innerhalb der auskunftgebenden Institution beschäftigen muss. Weitere Erläuterungen zu den Umweltinformationsgesetzen finden sie in den Erläuterungen zum Umweltinformationsgesetz, welche Sie unter "Dokumente" abrufen können.