Als öffentliche Auftraggeberin hat die Stadt Nienburg eine Vielzahl von Regelungen im Landes- und Bundesrecht, aber auch im Europarecht umzusetzen. Vor dem Hintergrund der Bündelung von vergaberechtlicher Fachkompetenz, der Sicherstellung eines einheitlichen Vergabeverfahrens mit möglichst großer Transparenz, eines funktionierenden Wettbewerbs, einer Gleichbehandlung aller Bieter gibt es bereits seit über 10 Jahren eine Zentrale Vergabestelle.
Zukünftig ist beabsichtigt die Ausschreibungs- und Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Die Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe vom 17.04.2014 der Europäischen Kommission sieht vor, dass bis zum 18.10.2018 bei Vergabeverfahren ab dem Schwellenwert 5.548.000 € für Konzession- und Bauvergaben und ab 221.000 € für Liefer- und Dienstleistungsaufträge eine elektronische Teilnahme gewährleistet sein muss. Dieser Vorgabe will die Stadt Nienburg/Weser nachkommen.
Für die zukünftigen Beteiligungen an den Ausschreibungs- und Vergabeverfahren der Stadt Nienburg/Weser, besteht die Möglichkeit der kostenfreien Registrierung auf der Homepage im Vergabesystem Deutsche eVergabe. Weitere kostenpflichtige Serviceleistungen können Sie den Informationen des Anbieters entnehmen.
Wichtige Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe. Die Teilnahme als Bieter bei der Angebotserstellung in elektronischer Form ermöglicht Ihnen eine effizientere und schnellere Abwicklung.
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Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Angebotsabgabe in elektronischer Textform eine Abgabe des Angebotes per E-Mail nicht den Anforderungen des Vergaberechts entspricht und zum Ausschluss des Angebotes führt. Angebote und Teilnahmeanträge in elektronischer Textform sind grundsätzlich über das von uns genutzte Vergabeportal abzugeben.
Die Zentrale Vergabestelle der Stadt Nienburg/Weser führt eine Bieterliste. Hierauf greift die Stadt Nienburg/Weser bei beschränkten Ausschreibungen oder Freihändigen Vergaben zu, um Firmen zur Angebotsabgabe aufzufordern. Möchten auch Sie, dass Ihre Firma in die Bieterliste aufgenommen wird? Dann füllen Sie bitte den Vordruck „Selbstauskunft zur Datenerfassung in der Bieterliste der Stadt Nienburg/Weser“ aus und schicken diesen mit den erforderlichen Unterlagen an die Zentrale Vergabestelle zurück.
Das Vergaberecht ist ein sehr komplexes Rechtsgebiet, das in den vergangenen Jahren durch Novellierungen angepasst und durch die Rechtsprechung stark beeinflusst worden ist. Gerade deshalb treten bei den Firmen, die ein Angebot abgeben möchten, oft Unsicherheiten auf. Durch die elektronischen Verfahren ergeben sich die einzelnen Schritte bis zur vollständigen rechtssicheren Teilnahme und Abgabe eines Angebotes von selbst. Sollten sich Fragen ergeben und Erläuterungen erforderlich sein stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen der Zentralen Vergabestelle zur Verfügung. Sollten Sie weitere Hilfestellungen wünschen, wenden Sie sich an den Kundendienst (kundendienst@deutsche-evergabe.de) der Deutschen eVergabe oder unter der Telefonnummer 0611/94910683 in der Zeit von Montag bis Freitag 9 - 17 Uhr.
Ansprechpartner*in
Herr L. Berg![]() | |
Rathaus (Lange Straße 17), Zimmer 14 // 1. OG Lange Str. 17 31582 Nienburg/Weser Telefon: 05021 87-459 E-Mail: vergabestelle@nienburg.deE-Mail: l.berg@nienburg.de | |
Frau K. Lippel![]() | |
Rathaus (Lange Straße 17), Zimmer 13 // 1. OG Lange Str. 17 31582 Nienburg/Weser Telefon: 05021 87-453 E-Mail: vergabestelle@nienburg.deE-Mail: k.lippel@nienburg.de |