Gleichstellungsbeauftragte
Was sind die Aufgaben einer Gleichstellungsbeauftragten?
Der Gesetzgeber erkennt an, dass wir formal in einer Gesellschaft leben, in der allen Geschlechtern alle Wege offen stehen, es aber nach wie vor große strukturelle Benachteiligungen gegenüber Frauen gibt. Die kommunale Gleichstellungsbeauftragte soll daher dazu beitragen, den Auftrag, der sich aus der Niedersächsischen Verfassung Artikel 3 Absatz 2 Satz 3 ergibt, zu verwirklichen. Hier heißt es:
„Die Achtung der Grundrechte, insbesondere die Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, ist eine ständige Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Landkreise“
Um diesen Auftrag umsetzen zu können, arbeitet sie eng mit dem Rat und dem Bürgermeister der Stadt Nienburg/Weser zusammen und entwickelt Projekte, Initiativen und Maßnahmen, welche zur Verwirklichung tatsächlicher Gleichberechtigung der Geschlechter innerhalb der örtlichen Gesellschaft beitragen. Das heißt, vor allem Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit zu leisten und als Ansprechpartnerin für örtliche Hilfenetzwerke und Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung zu stehen.
Weiterhin trägt die Gleichstellungsbeauftragte innerhalb der Verwaltung der Stadt Nienburg/Weser dazu bei, Frauen den Weg in Führungspositionen zu ermöglichen und über Themen wie häusliche Gewalt oder sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz aufzuklären. Dazu kann sie Maßnahmen und Schulungen initiieren und ist immer an der Personalauswahl und –entwicklung beteiligt.
Obwohl die Arbeit einer Gleichstellungsbeauftragten noch immer stark durch den Abbau struktureller Benachteiligungen gegenüber Frauen geprägt ist, trägt sie auch dazu bei, strukturelle Benachteiligungen gegenüber Männern abzubauen. Dies gilt z.B. in den sozialen Berufsfeldern, in denen Männer stark unterrepräsentiert sind, im Bereich Männergesundheit oder im Bereich der Täter- und Opferberatung.
Gleichstellungsarbeit ist eine langwierige und manchmal schwer messbare Aufgabe, die die Bereitschaft und den Willen aller Geschlechter voraussetzt, tatsächliche Gleichberechtigung anzustreben und umzusetzen. Daher ist Gleichstellungsarbeit auch immer eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
Wichtige Themen sind unter anderem:
- Häusliche Gewalt,
- sexuelle Belästigung und/oder Gewalt,
- Mobbing und/oder Stalking,
- unfaire Bezahlung aufgrund des Geschlechts,
- Netzwerkarbeit und Vermittlung an Beratungsstellen,
- sexistische Werbung,
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
- und alles, was gleichstellungsrelevant ist…
Wie erreichen Sie mich?
Sie können mich jederzeit per E-Mail oder Telefon unter den angebenen Kontaktdaten erreichen. Wenn Sie ein persönliches Gespräch wünschen, melden Sie sich einfach bei mir und wir vereinbaren einen persönlichen Termin.
Ich freue mich über Anregungen und Ideen.