Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
Der Niedersächsische Landtag hat am 08. Dezember 2010 das Gesetz zur Zusammenfassung und Modernisierung des niedersächsischen Kommunalverfassungsrechts verabschiedet. Kern des Gesetzes ist das in Artikel 1 enthaltene „Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)". Mit diesem Gesetz werden u. a. Vorschriften der Nds. Gemeindeordnung (NGO), der Nds. Landkreisordnung (NLO) und des Gesetzes über die Region Hannover angepasst, die neben bereits gültigen Übergangsvorschriften, ab dem 01.11.2011 abgelöst werden.
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